Informationen zur nächsten Ausbildung
Der nächste Infoabend zur Heilpraktikerausbildung findet am 22.02.2012 um 19:30 im Helianthus statt. Dort können Sie unsere DozentInnen kennenlernen und unser Ausbildungskonzept.
Die nächste Ausbildung beginnt 2012, sobald sich genügend Personen angemeldet haben. Die neue Ausbildung wird jeden Mittwoch von 8:30 - 13:00 Uhr über 2,5 Jahre stattfinden.
Die Ferien orientieren sich an den niedersächsischen Schulferien.
DozentInnen der neuen Ausbildung: Barbara Saur, Bettina Dobrawa, Jens Hillebrecht und Guido Küster. (Änderungen behalten wir uns hier vor.)
Die Kosten der Ausbildung betragen 140,00 € pro Monat plus einmaliger Einschreibgebühr von einer Monatsrate. Die Bezahlung erfolgt monatlich.
Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Mitzubringen sind gute Motivation und die Bereitschaft, sich mit seinen persönlichen Fähigkeiten intensiv einzubringen.
Die hohe Informationsdichte der Kurse erfordern eine regelmäßige Nachbereitung, die ein bis zwei Stunden am Tag erfordern kann.
Vorteile einer Ausbildung bei Helianthus sind:
- qualitativ hochwertige Vermittlung der medizinischen Inhalte,
- kleine Gruppen,
- große persönliche Unterstützung durch die DozentInnen,
- günstige Konditionen und
- hohe Bestehensquote der Amtsarztüberprüfung.
Es besteht nach vorheriger Absprache jederzeit die Möglichkeit in einem laufenden Kurs zu hospitieren.
Einen Flyer oder weitere Infos bekommen Sie bei Jens Hillebrecht.
Außerdem ist es möglich für alle unsere Ausbildungen und Seminare finanzielle Unterstützung zu bekommen:
- Personen, die in Niedersachsen angestellt oder selbständig sind, bekommen 50 - 90 % (!!!) Förderung bei:
- www.bus-gmbh.de/i-w-i-n---weiterbildungsfoerderung/index.html oder
- die Bildungsprämie unter http://www.vhsosland.de/pages/bildungsprE4mie.php
- für Personen aus Nordrhein-Westfalen gibt es maximal 500,00 € Förderung über:
- den Bildungsscheck: Infos unter www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php oder
- die Bildungsprämie (Infos unter bildungspraemie.info/)
Heilpraktikerausbildung
Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung zum/r HeilpraktikerIn bereitet auf die amtsärztliche Überprüfung vor.
In zweieinhalb Jahren und 500 Unterrichtsstunden erwerben die HP-AnwärterInnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse für den Heilpraktikerberuf.
Ein erfahrenes Dozententeam betreut und begleitet Sie in dieser Phase. Sie erarbeiten die medizinischen Kenntnisse und die persönlichen Fähigkeiten, die Sie für den Beruf des Heilpraktikers qualifizieren. Schrittweise werden Sie (in Abstimmung mit Ihrer Vorbildung) an Fachwissen und Fachsprache herangeführt, die Sie am Ende der Ausbildung sicher beherrschen.
Kompetentes und souveränes Auftreten im Umgang mit Patienten und in Prüfungssituationen wird kontinuierlich erübt. Durch unsere Arbeit in kleinen Gruppen werden Sie individuell betreut und lernen sich selbst einzuschätzen.
Der Unterricht ist auf die aktuellen Entwicklungen der Medizin abgestellt. Nach Abschluss der Ausbildung verfügen die Heilpraktiker-AnwärterInnen über eine solide Prüfungs- und Praxis-Kompetenz.
Kursinhalte
Die Organsysteme des menschlichen Körpers werden in ihrer Struktur und Funktion und ihren Erkrankungen (Anatomie, Physiologie und Pathologie) vorgestellt.
Sie erlernen die Untersuchungstechniken, die Ihnen dann in der Heilpraktikerpraxis zur Verfügung stehen.
Zusätzlich werden Grundkenntnisse in Phytotherapie und Klassischer Homöopathie vermittelt.
Jedem großen Organsystem ist ein Unterrichtsblock gewidmet:
- Zelle und Gewebe
- Verdauungssystem
- Nieren und Harnwege
- Respirationstrakt
- Herz-Kreislaufsystem
- Bewegungsapparat
- Blut und Lymphsystem, Immunsystem
- Endokrines System
- Nervensystem
- Psychologie und Psychatrie
Im letzten halben Jahr des Kurses werden Anamnesetechniken und Differentialdiagnosen erarbeitet.
Sie werden systematisch darauf vorbereitet, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der amtsärztlichen Überprüfung zu präsentieren.
Voraussetzungen
Um den Beruf des Heilpraktikers bzw. der Heilpraktikerin auszuüben, bedarf es der Genehmigung des Gesundheitsamtes. Dazu muss beim Gesundheitsamt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung bestanden werden. Für die Überprüfung benötigt man bestimmte Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- ein ärztliches Gesundheitszeugnis
- mindestens einen Hauptschulabschluß